als Täter. Während des beinahe zwei Jahre dauernden Räumungsprozederes hätten mehre Personen Zugang zur Liegenschaft gehabt. Auch Seite 2 könne nicht mehr abgeklärt werden, bis wann die als verschwunden gemeldeten Gegenstände sich in der Liegenschaft befunden hätten. Angesichts dieser Beweislage sei der Staatsanwaltschaft nur die Möglichkeit geblieben, das Verfahren vorerst zu sistieren.