1. Mit Vertrag vom 28. März 2014 haben C___ und D___ von A___ die Liegenschaft Parzelle Nr. XXX, in E___ gekauft. Gemäss dem Vertrag sollte der Antritt des Grundstückes mit Nutzen und Gefahr am 10. April 2014 erfolgen. Die Vertragsparteien vereinbarten sodann, dass im Kaufpreis weder Holzvorräte noch Mobiliar und Inventar inbegriffen seien. Am 10. April 2014 befanden sich noch diverse dem Verkäufer A___ gehörende Gegenstände in der Liegenschaft. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen über die Räumung der Liegenschaft. Im Oktober 2015 erfolgte die polizeilich begleitete Zwangsräumung.