Das Obergericht erachtet für die provisorische Sicherstellung eine Frist von 40 Tagen als ausreichend. Innerhalb dieser Frist wird die Staatsanwaltschaft die erforderlichen Abklärungen gemäss vorstehender Erwägung 11 zu treffen und gestützt darauf die Angelegenheit neu zu beurteilen haben. Darauf hinzuweisen ist, dass die festgesetzte Frist von 40 Tagen ab dem Datum des Versands zu laufen beginnt.