Da eine Begründung der Staatsanwaltschaft zur Verhältnismässigkeit in der Verfügung vollständig fehlt, und in der Stellungnahme vor Obergericht lediglich ein Satz dazu nachgeschoben wurde, ist eine Überprüfung der Rechtmässigkeit der Beschlagnahme durch das Obergericht nicht möglich. Es wird daher Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, die Frage der Verhältnismässigkeit der fraglichen Grundbuchsperre gemäss den in den vorstehenden Ausführungen dargelegten Gesichtspunkten umfassend abzuklären.