Zufolge Auslaufens des Hypothekarvertrags zwischen dem Beschuldigten und der Credit Suisse werde der Kreditbetrag von CHF 369‘000.00 fällig. Eine Zwangsversteigerung sei nicht im Interesse der Privatkläger. Ein Freihandverkauf werde vorgezogen. Den Eventualanträgen des Beschuldigten könnte grundsätzlich zugestimmt werden. Ohne konkreten und überprüfbaren Umsetzungsvorschlag durch den Beschuldigten seien diese jedoch abzulehnen. Die Staatsanwaltschaft erklärt, bei dieser Strafuntersuchung gehe es um aufwändige Abklärungen eines komplexen Sachverhalts.