2. Eventualiter: Der Beschuldigte ist mit der Sicherstellung eines allfälligen Verkaufserlöses aus dem bzw. einem allfälligen Grundstückverkauf, auf einem Konto des Grundbuchamtes oder der Staatsanwaltschaft AR einverstanden; der Beschuldigte ist auch einverstanden mit einer vorgängigen Prüfung des/eines Grundstückkaufvertrages durch die Staatsanwaltschaft AR. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates bzw. der Beschwerdegegnerin.“ Die Stellungnahme der