2. Gegen den Beschlagnahmebefehl vom 20. April 2015 liess A___ mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 4. Mai 2015 fristgemäss Beschwerde beim Obergericht einreichen (act. B 1, Postaufgabe). RA AA___ stellt darin folgende Anträge: „1. Die Anordnung der Grundbuchsperre auf der Liegenschaft/Parzelle Nr. XXXX, Plan Nr. XX, E___, Grundbuchblatt F___, sei aufzuheben. 2. Eventualiter: Der Beschuldigte ist mit der Sicherstellung eines allfälligen Verkaufserlöses aus dem bzw. einem allfälligen Grundstückverkauf, auf einem Konto des Grundbuchamtes oder der Staatsanwaltschaft AR einverstanden;