10 Patrick Guidon, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, Zürich/St. Gallen 2011, Rz. 578; Niklaus Schmid, a.a.O., N. 1 zu Art. 436 Seite 9 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten dieses Urteils, bestehend aus einer Gebühr von CHF 300.00, werden dem Beschwerdeführer A___ auferlegt. 3. A___ wird für das Beschwerdeverfahren keine Entschädigung zugesprochen.