197 StPO). Falls sich die Beschlagnahme als nicht verhältnismässig erweist, verletzt sie die in Art. 26 BV verankerte Eigentumsgarantie (Urteil des Bundesgerichts 1B_114/2015 vom 1. Juli 2015 E. 4.1). Es ist keine mildere Massnahme ersichtlich. Fotos reichen für eine genauere Untersuchung nicht aus. Der Original-Umschlag und insbesondere der Inhalt sind dafür wichtig Der Bedeutung der Straftat ist die Beschlagnahme angepasst. Die Verhältnismässigkeit ist deshalb zu bejahen.