Zum Teil seien diese Medikamente von der Swissmedic zugelassen. Bei Pos. Nr. 170 ist die Zulassung durch die Swissmedic noch unklar. Diese Frage muss erst abgeklärt werden, weshalb Pos. Nr. 170 beschlagnahmt bleibt. Gleiches gilt für die Positionen Nr. 174 und 187. Pos. Nr. 171 ist nicht zugelassen, zudem abgelaufen und bleibt deshalb beschlagnahmt. Ebenso die Pos. Nr. 172, 176-178, 180, 181, 185, 188 und 189. Pos. Nr. 173 dagegen ist zugelassen, aber abgelaufen, und bleibt aus diesem Grund beschlagnahmt. Dies gilt auch für die Pos. Nr. 175, 179, 182-184, 186 und 190.