Seite 8 d) Schliesslich bleibt eine Position, die über eine Zulassung verfügt und noch nicht abgelaufen ist. Es handelt sich um Nr. 142 (eine Flasche, Ablaufdatum Januar 2017). Die Beschlagnahme ist aufzuheben. 16. Bezüglich der Positionen Nr. 170-191 (wohl nur bis 190, weil 191 ein Stempel ist) macht der Beschwerdeführer geltend, diese Medikamente hätten sich in der Ärztetasche im Auto befunden und würden nur in Deutschland gebraucht (act. B1 S. 2). Zum Teil seien diese Medikamente von der Swissmedic zugelassen.