2. Gegen den Beschlagnahmebefehl liess Dr. A___ am 4. Dezember 2015 Beschwerde erheben (act. B1), die am 4. Januar 2016 verbessert wurde (act. B5). Der Beschwerdeführer liess folgende Anträge stellen: 1. Die Beschlagnahme der Medikamente in der Privatwohnung des Beschuldigten gemäss Sicherstellungsliste act. 10 sei aufzuheben und die fünf Medikamente seien dem Beschuldigten wieder auszuhändigen 2.