Andernfalls wird sie den angefochtenen Entscheid aufheben und ihn zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückweisen, mithin kassatorisch entscheiden. Ein solcher Entscheid ergeht namentlich dann, wenn der vorinstanzliche Entscheid auf einer unvollständigen Sachverhaltsfeststellung beruht oder Widersprüche enthält, die nicht durch Auslegung beseitigt werden können.