2.5 Vorliegend hat die Staatsanwaltschaft den Verteidiger des Beschuldigten nicht zur Bezifferung von dessen Ansprüchen aufgefordert. Darin liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Kommt hinzu, dass StA B___ überraschend eine Einstellungsverfügung erlassen hat; zumal er zunächst den Erlass eines Strafbefehls angekündigt hatte. Zudem waren seitens der Beschuldigten weitere Abklärungen, konkret die Befragung eines Zeugen, beantragt worden. Mit einer direkten Einstellung des Verfahrens konnten und mussten die Beschuldigten und ihr Verteidiger daher nicht rechnen. Vielmehr konnten sie von einer