Seite 6 Beweisanträge gestellt habe. Es sei anzunehmen gewesen, dass der Zeuge F___ einvernommen werde. Weiter sei zu erwarten gewesen, dass die Stellungnahme des Beschuldigten der Gegenpartei zugestellt werde und die Privatklägerschaft sich ebenfalls vernehmen lasse. Die Staatsanwaltschaft habe jedoch weder den Zeugen einvernommen noch die Stellungnahme des Gegenanwaltes weitergeleitet. Vielmehr habe sie kurzerhand und ohne vorherige Mitteilung die Einstellungsverfügung erlassen.