In der Strafuntersuchung Nr. U 13 1272 der Staatsanwaltschaft ist A___ Beschuldigter und hat damit Parteistellung2. Bei einer Einstellungsverfügung ist die beschuldigte Person regelmässig nicht beschwert, es sei denn die Kosten- und Entschädigungsfolgen seien zu ihren Ungunsten geregelt worden.3 Dadurch, dass dem Beschwerdeführer in der Einstellungsverfügung vom 3. November 2015 eine Entschädi-