d) Mit Verfügung vom 15. Januar 2016 wurde den Rechtsvertretern der Parteien eine Kopie der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zugestellt und ihnen Frist eingeräumt, allfällige Entschädigungsansprüche für das Beschwerdeverfahren geltend zu machen und zu beziffern (act. B 9). e) RA AA___ reichte in der Folge am 1. Februar 2016 seine Kostennote für das Beschwerdeverfahren ein (act. B 11). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. Erwägungen 1. Formelles