b) Mit Verfügungen vom 13. und 27. November 2015 wurden der Staatsanwaltschaft und dem Beschwerdegegner je eine Kopie der Beschwerdeschrift samt Beilagen zugestellt und ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 4 und B 8). c) Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ging am 23. November 2015 beim Obergericht ein (act. B 6). C___ liess sich nicht vernehmen (act. B 9).