1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. c) des Beschwerdegegners: (kein Antrag) Sachverhalt A. Übersicht a) Im Jahre 2012 eröffnete die Staatsanwaltschaft Winterthur gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen angeblicher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung. In der Folge fanden diverse Einvernahmen durch die Kantonspolizei Zürich (act. B 7/6/64), die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden (act. B 7/2) sowie die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden (act. B 7/26) statt.