Gegenstand Parteientschädigung (Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. November 2015; Verfahren Nr. U 13 1272) Anträge a) des Beschwerdeführers: Für das durchgeführte Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung (Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 3. November 2015, Verfahren Nr. U 13 1272) sei dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung von CHF 6‘346.10 gemäss beiliegender Kostennote zuzusprechen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Staatsanwaltschaft: