9 THOMAS DOMEISEN, Basler Kommentar, StPO, 2. Aufl. 2014, N. 30 zu Art. 428 StPO. 10 PATRICK GUIDON, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, Diss. 2011, Rz. 578; NIKLAUS SCHMID, a.a.O., N. 1 zu Art. 436 StPO. Seite 13 Das Obergericht beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren (Verfahrens Nr. ERS 15 11) wird abgewiesen. 3. Die Kosten dieses Beschlusses, bestehend aus einer Gebühr von CHF 300.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.