3. Unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren Es wurde soeben festgestellt, dass die durch den Beschwerdeführer erhobene Forderung aussichtslos ist (vgl. E. 2.5 und 2.6). Demzufolge sind die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Beschwerdeverfahren ebenfalls nicht gegeben und das entsprechende Begehren ist abzuweisen. Seite 12 4. Kosten