Sinngemäss begründet der Beschwerdeführer seine Forderung gegenüber der Gemeinde D___ damit, dass diese ihm zu Unrecht seit Januar 2015 jegliche Unterstützung verweigere und er sich deshalb gezwungen gesehen habe, den nicht korrekten Erbteilungsvertrag zu unterzeichnen. Bei der geltend gemachten Forderung handle es sich um den Differenzbetrag zwischen dem Entwurf des Erbschaftsamtes der Gemeinde D___ und seiner korrigierten Version (act. B 15/1 und B 15/3).