Seite 11 haftung oder Opferansprüche gegen die Kantone nach Art. 19 ff. OHG. Generell sind Adhäsionsansprüche nur gegen beschuldigte Personen, nicht gegen zivilrechtlich mithaftende Dritte (z.B. die Haftpflichtversicherung des Täters) oder Behörden usw. möglich.