2.6 Der Beschwerdeführer hat lediglich erklärt, er wolle als Privatkläger am Strafverfahren teilnehmen; ob er dies im Straf- und/oder Zivilpunkt tun möchte, hat er nicht näher dargelegt (act. B 10/1). Weil er im Strafverfahren aber eine Geldforderung erhoben hat, ist zu seinen Gunsten von Letzterem auszugehen.