a. die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen; b. die Befreiung von den Verfahrenskosten; c. die Bestellung eines Rechtsbeistands, wenn dies zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft notwendig ist Die Voraussetzungen von Art. 136 Abs. 1 lit. a und b müssen dabei kumulativ erfüllt sein5, wobei das Gesuch während des erst- oder oberinstanzlichen Verfahrens jederzeit gestellt werden kann6.