Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. C. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 10. Mai 2016 durch und eröffnete seinen Beschluss den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 16). Erwägungen 1. Formelles