Seite 5 d) Diese Vernehmlassung wurde in der Folge dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebracht; gleichzeitig wurde ihm die Möglichkeit eröffnet, allfällige Aufwendungen für das Beschwerdeverfahren zu beziffern. Schliesslich wurde den Parteien die Erledigung der Beschwerde an einer der nächsten Sitzungen der 2. Abteilung bekannt gegeben (act. B 11). e) Innert erstreckter Frist nahm A___ zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Stellung und erklärte, dass er in diesem Verfahren keine Entschädigung geltend mache (act. B 14).