a) Gegen die abweisende Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 21. Juli 2015 liess A___ durch seine Tochter mit Eingabe vom 3. August 2015 Beschwerde beim Obergericht einreichen und die eingangs erwähnten Anträge stellen (act. B 1). b) Mit Verfügung vom 15. Oktober 2015 wurde der Staatsanwaltschaft eine Kopie der Beschwerdeschrift sowie die Beilagen zur Einsichtnahme zugestellt und ihr Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 8). c) Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ging am 20. Oktober 2015 beim Obergericht ein (act. B 9).