r) Mit Eingabe vom 18. Juni 2015 stellte A___ Strafantrag gegen H___ wegen Nötigung sowie eventuell Erpressung und Amtsmissbrauch; gleichzeitig erklärte er, dass er sich als Privatkläger am Verfahren beteiligen wolle und eine zivilrechtliche Forderung von CHF 5‘825.75 geltend mache. Dieser Betrag sei von diesem zu Unrecht gefordert und im Erbteilungsvertrag als Abtretung bezeichnet worden (act. B 10/16.1).