m) Am 25. April 2015 informierte A___ die Staatsanwaltschaft darüber, dass im Entwurf für die Erbschaftsteilung zu Unrecht erwähnt worden sei, dass er Sozialhilfe beziehe; dies stelle eine (erneute) Amtsgeheimnisverletzung dar (act. B 7/13). n) Am 2. Mai 2015 schickte F___ im Auftrag ihres Vaters einen von diesem angepassten Erbteilungsvorschlag an G___ (act. B 7/14). o) Am 22. Mai 2015 teilte A___ H___ mit, der von ihm erstellte Erbteilungsvertrag sei in dieser Form nicht akzeptabel (act. B 7/18). Dieser hält jedoch an dem von ihm redigierten Vertrag fest und sieht keinen Anlass, diesen abzuändern (act. B 7/22).