g) Mit Schreiben vom 19. März 2015 gewährte die Gemeinde D___ A___ betreffend Rückerstattung von unrechtmässig bezogener Sozialhilfe das rechtliche Gehör (act. B 10/11.1). h) Am 23. Februar 2015 stellte A___ erneut Strafantrag wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, Begünstigung und Betrug gegen sämtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Erbschaftsamtes D___ samt den dazugehörigen Kommissionen und gegen das Sozialamt D___ (act. B 10/5.1).