2. A___ sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege in Form des Erlasses von Gerichtsvorschüssen zu gewähren. b) der Staatsanwaltschaft: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt A. Übersicht a) Am 4. Februar 2008 setzte C___, die Mutter von A___, ein Testament auf (act. B 7/2); am 10. März 2014 verstarb sie (act. B 10/6.2).