Seite 6 in seiner Argumentation die Unterscheidung aus, ob zum Gericht, an welches angeklagt wurde, ein auf den Fall bezogener örtlicher Konnex gegeben ist oder nicht (Baumgartner, a.a.O., S. 447 Fn. 1770). Fingerhuth/Lieber (in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], 2. Aufl. 2014, N. 4 zu Art. 39 und N. 1 zu Art. 40) schliessen sich der von Schmid vertretenen Meinung an. Baumgartner (a.a.