Schmid (Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl. 2013, Rz. 401 und 483; derselbe, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl. 2013, N. 3 zu Art. 39), von der Vorinstanz ebenfalls aufgeführt, will bei örtlicher Unzuständigkeit einen Nichteintretensentscheid (so auch Oberholzer, Grundzüge des Strafprozessrechts, 3. Aufl. 2012, Rz. 214). Allerdings klammert Schmid