Laut Anklageschrift bzw. Strafbefehl wurde anlässlich der Tierschutzkontrolle vom 12. November 2012 festgestellt, dass der Hengst und die Warmblutstute „Larissa“ nicht auf der Tierverkehrsdatenbank Agate registriert waren (act. 5/13, S. 1 und 2; siehe auch Verfügung des Veterinäramtes vom 4. Dezember 2012, act. B 5/1.6, S. 7). Gegenüber der Einzelrichterin des Kantonsgerichts gab B___ an (act. B 6/39), sie habe keine Ahnung vom Internet gehabt. Sie hätten abgemacht, dass C___ dies mache (S. 7). C___ sagte aus (act. B 6/39), er habe verschiedenste Male versucht, die Pferde zu erfassen. Es sei nicht so, dass die Seite nicht abrufbar gewesen sei. Die Seite habe eine Überbelastung gehabt.