Diese Verlängerung sei aber erst am 15. Mai 2013 erfolgt, habe also nach der Verzeigung und nach dem polizeilichen Vorhalt Geltung erlangt. Der Kantonstierarzt habe in seiner Verfügung vom 4. Dezember 2012 ausdrücklich festgehalten, sämtliche Pferde seien bis 31. Dezember 2012 korrekt anzumelden bei der TVD Agate. Die Berufungsbeklagte lässt vorbringen, unbestritten seien der Hengst „Pandor“ und die Warmblutstute „Larissa“ zum Zeitpunkt der Kontrolle vom 12. November 2012 nicht auf Agate registriert gewesen. Die Vorinstanz habe richtig festgestellt, dass diese Frist am Datum der Kontrolle vom 12. November 2012 noch gar nicht abgelaufen gewesen sei.