29 erklärt, die am 31. Dezember 2012 lebenden Equiden müssten bis Ende 2012 in der Datenbank eingetragen sein. Weder die Stute „Larissa“ noch der Hengst seien bis zu diesem Zeitpunkt eingetragen gewesen, auch im Zeitpunkt der Verzeigung durch das Veterinäramt noch nicht. Es sei zwar richtig, dass die Übergangsfrist zur Registrierung bis zum 30. November 2013 verlängert worden sei. Diese Verlängerung sei aber erst am 15. Mai 2013 erfolgt, habe also nach der Verzeigung und nach dem polizeilichen Vorhalt Geltung erlangt.