So haben etwa Zuchtstuten mit Fohlen, Jungpferde sowie nicht genutzte Pferde Anrecht auf täglich mindestens zwei Stunden Auslauf, genutzte Pferde hingegen nur auf je mindestens zwei Stunden pro Woche. Geht man davon aus, dass es sich bei den 12 Pferden der Beschuldigten und ihres Lebenspartners um nicht genutzte Pferde und Jungpferde handelte, somit also von einem Maximum der zu gewährenden Auslaufzeit, ist mit der am 12. November 2012 vor Ort festgestellten Situation in keiner Weise belegt, dass den erwähnten Vorschriften nicht Genüge getan wurde.