Seite 12 Verbindungsweg zum oberen Stall (Abb. 10) für die 12 Pferde zugänglich. Vor Kantonsgericht gab der Lebenspartner der Beschuldigten, C___, diesbezüglich an (act. B 6/39), während der Reinigungszeit hätten sie, was legal und normal sei, für kurze Zeit gewisse Ausläufe abgesperrt, damit man diese in Ruhe reinigen könne. Man sehe auch auf den Bildern, dass die Ausläufe nur provisorisch abgetrennt gewesen seien (S. 5). Weiter wies C___ in der Einvernahme auf act. B 5/1.4, Abb. 13, unten beim Baum hin: sie hätten eine riesengrosse Fläche, die sei trocken und trittfest.