3 der genannten Verfügung). Anzuführen ist, dass die Berechnung der tierschutzkonformen Auslauffläche gemäss der genannten Tabelle von folgenden Faktoren abhängig ist: „Widerristhöhe“, „fünf und mehr gut verträgliche Pferde“, „Jungpferdegruppen von 2-5 Tieren“. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass B___ in der Einvernahme durch die Kantonspolizei die Anzahl von 12 Pferden in ihrer Haltungsanlage bestätigte (act. B 5/4, S. 3). Eine detaillierte Berechnung kann indessen angesichts der nachfolgend dargelegten Überlegungen unterbleiben.