Seite 10 Unterstand) für eine Gruppe von 8 Pferden und ca. 30 m2 für den Hengst. Zum Zeitpunkt der Kontrolle am 12. November 2012 sei sie gerade mit dem Misten der Auslauffläche beschäftigt gewesen und hätte zuvor die Tiere gefüttert. Der Zaun sei bewusst provisorisch angelegt gewesen, dass während der Fütterungs- und Ausmistperioden kurzfristig hätte „ausgezäunt“ werden können. Ausserhalb dieser Zeiten hätten den Tieren die oben erwähnten Flächen als permanent zugängliche Auslauffläche zur Verfügung gestanden.