2. Tierschutzkonforme Stallungen – Anklageprinzip Die Berufungsklägerin bringt vor, nachdem gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben worden sei, habe sie gemäss Art. 355 StPO wenige weitere Abklärungen getätigt und diese im Schlussbericht im Sinne einer Präzisierung der Anklage sichtbar gemacht. Demzufolge hätten die Stallungen so angepasst werden müssen, dass die Stallhöhe zwischen Boden und Decke den gesetzlichen Vorgaben entspreche.