1.2 Rechtskräftige Urteilspunkte Festzuhalten ist, dass Dispositiv Ziff. 1 alinea 2 und 4 des Urteils der Einzelrichterin des Kantonsgerichts vom 21. Mai 2014 nicht angefochten worden sind. Demnach sind die genannten Urteilspunkte gestützt auf Art. 437 Abs. 1 lit. a StPO rechtskräftig.