B 5/20). Die Überweisung des Strafbefehls an das Gericht erfolgte am 12. März 2014 (act. B 6/23). Vor der Hauptverhandlung ersuchte die Einzelrichterin des Kantonsgerichts die Tierverkehrsdatenbank Agate um schriftliche Auskunft (act. B 6/32), die Antwort ging am 16. Mai 2014 ein (act. B 6/36). Die Hauptverhandlung fand am 21. Mai 2014 statt, wobei für die Verfahren ES2 14 4 (C___) und ES2 14 5 (B___) eine gemeinsame Hauptverhandlung und eine gemeinsame Befragung der beiden Beschuldigten durchgeführt wurde (act. B 6/38 und B 6/39).