B 5/4 und B 5/3). Mit Strafbefehl vom 10. Dezember 2013 (Nr. U 13 400) wurde B___ wegen vorsätzlicher Übertretung des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes sowie wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von CHF 2‘000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen 20 Tage) verurteilt (act. B 5/9). Dagegen erhob die Beschuldigte fristgerecht Einsprache (act. B 5/13). Die Staatsanwaltschaft teilte B___ am 10. Februar 2014 mit, es sei vorgesehen, das Verfahren mittels Anklageerhebung an das Kantonsgericht abzuschliessen (act. B 5/20).