B 5/1.8) wurden die erforderlichen Auslaufflächen als ausreichend bezeichnet (S. 12 ff.) und festgehalten, dass der Pferdebestand auf der Tierverkehrsdatenbank Agate seit der letzten Kontrolle am 12. November 2012 unverändert sei (S. 11). Der damalige Rechtsvertreter der Beschuldigten und ihres Lebenspartners wandte sich am 22. Januar 2013 im Zusammenhang mit einem Rekurs an das Veterinäramt und ersuchte um klärende Angaben zu Dispositiv Ziff. 2 und 3 der Verfügung vom 4. Dezember 2012, „damit seine Mandanten rechtmässig handeln