B 5/1.1) wurden B___ und ihr Lebenspartner darauf hingewiesen, dass die tolerierte Auslauffläche für die Gruppe 158.4 m2 betrage und der Auslauf allein diese Bedingungen nicht erfülle (S. 3). Es ordnete an, dass bis 1. Juli 2012 unter anderem der Auslaufbereich so umzubauen sei, dass dieser der Tierschutzgesetzgebung entspreche und bis 31. März 2012 ein Baubewilligungsgesuch bei der zuständigen Behörde einzureichen sei (Dispositiv Ziff. 5). Eine Nachkontrolle der Pferdehaltung fand am 17. April 2012 statt (act. B 5/11). B___ und C