a) der Staatsanwaltschaft: aa) im erstinstanzlichen Verfahren (sinngemäss entsprechend dem Strafbefehl): 1. Die Beschuldigte B___ sei wegen der vorsätzlichen Übertretung des Tierschutzgesetzes und der vorsätzlichen Übertretung des Tierseuchengesetzes sowie wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, begangen im Zeitraum vom 26. Januar 2012 bis 3. April 2013, schuldig zu sprechen. 2. Sie sei zu einer Busse von CHF 2‘000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) zu verurteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. bb) im Berufungsverfahren: In der Berufungserklärung (act. B 1):