Im Gegenteil spricht der von B___ anlässlich der Einvernahme gemachte plausible Hinweis, die Pferde hätten um den auf Abb. 13 der Fotodokumentation zu sehenden Baum herum eine riesige Fläche gehabt, dafür, dass den Pferden zwischen den Mistzeiten ein ausreichend grosser Auslauf an mindestens 2 Stunden pro Tag zur Verfügung stand. Zu erkennen ist dieser ebenfalls mit weissen Stromlitzen eingezäunte Auslauf beim Baum auch auf Abb. 2, dort jedoch von unten her gesehen. Nachvollziehbar und glaubwürdig ist weiter, dass die Pferdehalter B___ und C___ anlässlich der Kontrolle kurzzeitig einen Teil der Ausläufe provisorisch abgesperrt haben, um diese abzuäppeln.